23. Dezember 2015

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tüit GmbH

Die AGB der tüit GmbH werden mit der Annahme eines Angebots, der Entgegennahme einer Ware oder Dienstleistung anerkannt. Die tüit GmbH wird im Rahmen von Dienstverträgen für Auftraggeber aktiv.

Angebote der tüit GmbH sind stets freibleibend.

Dienstverträge kommen zustande und Aufträge gelten als erteilt, wenn Aufträge durch die tüit GmbH bestätigt werden, mit der Leistung begonnen wird oder Lieferungen angenommen werden.

Vom Angebot, Vertrag, Bestätigungen etc. abweichende Abreden bedürfen der Schriftform.

Liefer- und Leistungszusagen stehen unter dem Vorbehalt vertraglicher und rechtzeitiger Selbstbelieferung und -leistung.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., berechtigen uns die vereinbarte Lieferung/Leistung zeitlich zu verschieben.
tüit GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, sonstigen Schaden, Vermögensschaden etc.

Für gebrauchte Waren gilt die Gewährleistung von 12 Monaten.

Ansprüche gegen die tüit GmbH dürfen nur mit Zustimmung abgetreten werden.

tüit GmbH liefert unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Er gilt bis alle Forderungen erfüllt sind.

Die tüit GmbH ist von Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen etc. die der Kunde zu vertreten hat freizustellen.
Unwirksame und/oder fehlende Bestimmungen gelten als ersetzt beziehungsweise als eingefügt, durch solche Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck der AGB am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübingen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.